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Wichtige Information für unsere Stromkundinnen und -kunden
Ab 6. Juni 2025: Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich
Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) können Stromverträge ab dem 6. Juni 2025 nur noch für die Zukunft an- oder abgemeldet werden. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind dann nicht mehr zulässig.
Diese Änderung soll die Abläufe zwischen Stromanbietern, Netzbetreibern und Marktpartnern vereinfachen und besser aufeinander abstimmen.
Was Sie beachten sollten:
- Melden Sie Ihren Ein- oder Auszug mindestens 14 Tage im Voraus bei Ihrem Stromanbieter an.
- Übermitteln Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe (z. B. per E-Mail, telefonisch oder über unser Kundenportal).
Ihre Stromversorgung bleibt auch bei verspäteter Meldung über die Grundversorgung gesichert.
