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Messstellenvertrag Strom
Messstellenbetrieb
Der Messstellenvertrag Strom umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsyteme im Sinne des Messstellenbetriebgesetzes (MsbG) im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt.
Ein Messstellenvertrag kommt gem. § 9 MsbG auf zwei Arten zustande:
- Falls Ihr Stromlieferant Ihnen - wie bisher - den Messstellenbetrieb in Rechnung stellt, schließen wir mit Ihrem Stromlieferanten einen Messstellenvertrag ab. Wir erhalten das Entgelt für den Messstellenbetrieb dann von Ihrem Stromlieferanten.
- Falls Ihr Stromlieferant Ihnen den Messstellenbetrieb nicht in Rechnung stellt, kommt ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und uns als grundzuständiger Messstellenbetrieb automatisch dadurch zustande, dass Sie Strom über einen Zählpunkt entnehmen. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung über den Messstellenbetrieb von uns. Als Anlagenbetreiber ist bei Vorhandensein eines reinen Erzeugungszählers der Vertragsabschluss in schriftlicher Form notwendig (nutzen Sie hierfür das Vertragsformular mit der Endung "AB").
Für alle Fälle in denen nicht explizit ein Messstellenvertrag abgeschlossen wird gelten unsere allgemeinen Bedingungen zum Messstellenbetrieb (AB-MSB).